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Prof. Dr. Edgar Weiler
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Links zu den Vereinen und Initiativen, denen Prof. Dr. Edgar Weiler angehört

Care Deutschland
Deutsch-Israelische Gesellschaft e.V.
Freundschaftsgesellschaft Deutschland – Belarus e.V.
Gesellschaft für Deutsch-Chinesische Freundschaft e.V. Mainz-Wiesbaden
Deutsch-Belarussische Juristenvereinigung
Deutsche Popstiftung e. V.
Deutscher Rock- und Poprat
Verein Deutsche Sprache e.V.
Ehrenmitglied des Bautzenkomitees e.V.
Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr

„Ein Strafverteidiger verteidigt nie das Delikt. Ein Strafverteidiger nimmt vielmehr seinen Mandanten vor dem Vorwurf einer Deliktsbegehung in Schutz bzw. recherchiert die entlastenden Momente. Dies impliziert selbstverständlich, dass er die in der Norm abstrakt sanktionierte Rechtsgutverletzung gerade nicht gutheißt.
Im Übrigen gilt bis zur rechtskräftigen Erledigung des Verfahrens eines Beschuldigten die Unschuldsvermutung (Artikel 11 Abs. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, Artikel 14 Abs. 2 des Internationalen Paktes über Bürgerliche und Politische Rechte der Vereinten Nationen, Artikel 6 Abs. 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention, Artikel 48 Abs. 1 der Europäischen Grundrechtecharta und Artikel 20 Abs. 3 des Grundgesetzes).“

Edgar Weiler


Fremdzitat des Monats

Niemand ist nutzlos in dieser Welt, der einem anderen seine Bürde leichter macht.

Charles Dickens

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Krieg in der Ukraine

 

„Der Krieg ist ein Massaker von Leuten, die sich nicht kennen, zum Nutzen von Leuten, die sich kennen, aber nicht massakrieren.“
Paul Valéry

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Bei Spenden ab 100,00 € wird Ihnen eine steuerabzugsfähige Spendenquittung zugesandt.

Bitte volle Adresse angeben (bei Spenden unter 100,00 € gilt bereits der Überweisungsbeleg als Spendenbescheinigung).“