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Prof. Dr. Edgar Weiler
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Links zu den Vereinen und Initiativen, denen Prof. Dr. Edgar Weiler angehört

Ehrenmitglied des Bautzenkomitees e.V.
Care Deutschland
Deutsch-Israelische Gesellschaft e.V.
Freundschaftsgesellschaft Deutschland – Belarus e.V.
Gesellschaft für Deutsch-Chinesische Freundschaft e.V. Mainz-Wiesbaden
Deutsch-Belarussische Juristenvereinigung
Deutsche Popstiftung e. V.
Deutscher Rock- und Poprat
Verein Deutsche Sprache e.V.
Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr
Hilfswerk Menschen in Not e.V.

„Ein Strafverteidiger verteidigt nie das Delikt. Ein Strafverteidiger nimmt vielmehr seinen Mandanten vor dem Vorwurf einer Deliktsbegehung in Schutz bzw. recherchiert die entlastenden Momente. Dies impliziert selbstverständlich, dass er die in der Norm abstrakt sanktionierte Rechtsgutverletzung gerade nicht gutheißt.
Im Übrigen gilt bis zur rechtskräftigen Erledigung des Verfahrens eines Beschuldigten die Unschuldsvermutung (Artikel 11 Abs. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, Artikel 14 Abs. 2 des Internationalen Paktes über Bürgerliche und Politische Rechte der Vereinten Nationen, Artikel 6 Abs. 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention, Artikel 48 Abs. 1 der Europäischen Grundrechtecharta und Artikel 20 Abs. 3 des Grundgesetzes).“

Edgar Weiler


Fremdzitat des Monats

„ Nicht das, was Du nicht weißt, bringt Dich in Schwierigkeiten, sondern das, was du fälschlicherweise zu wissen glaubst“

(Mark Twain)

 

Eigenzitat des Monats

„Lehre aus den letzten Jahren: Wenn man es Menschen bequem genug macht, werden sie nicht rebellieren. Man kann offensichtlich sogar Millionen von Menschen gefügig machen, indem man Ihnen Geld, Essen und Unterhaltung gibt, oder zumindest die Möglichkeit dieser Teilhabe vortäuscht, während man gleichzeitig Ihre Naturrechte beschneidet und Ihnen Furcht einflösst“

Edgar Weiler

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