Jurist und Unternehmensberater

„Ein Strafverteidiger verteidigt nie das Delikt. Ein Strafverteidiger nimmt vielmehr seinen Mandanten vor dem Vorwurf einer Deliktsbegehung in Schutz bzw. recherchiert die entlastenden Momente. Dies impliziert selbstverständlich, dass er die in der Norm abstrakt sanktionierte Rechtsgutverletzung gerade nicht gutheißt.

Im Übrigen gilt bis zur rechtskräftigen Erledigung des Verfahrens eines Beschuldigten die Unschuldsvermutung (Artikel 11 Abs. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, Artikel 14 Abs. 2 des Internationalen Paktes über Bürgerliche und Politische Rechte der Vereinten Nationen, Artikel 6 Abs. 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention, Artikel 48 Abs. 1 der Europäischen Grundrechtecharta und Artikel 20 Abs. 3 des Grundgesetzes).“

Edgar Weiler

Interessens- und Tätigkeitsschwerpunkte

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Grundrechte und Meinungsfreiheit

Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Quelle: Artikel 5 Abs. 1 GG

Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, In­formationen und Ideen ohne behördliche Ein­griffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben. Die­ser Artikel hindert die Staaten nicht, für Hörfunk-, Fernseh- oder Kinounternehmen eine Genehmigung vorzuschreiben.

Quelle: Artikel 10 Abs. 1 Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRG)
nachzulesen beispielsweise hier: https://dejure.org/gesetze/MRK/10.html

Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

Quelle: Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung Menschenrechte der Vereinten Nationen

Strafverteidiger

Straf- und Wirtschaftsrecht

Niemand kann ausschließen, unversehens in ein Strafverfahren zu geraten. Eine Anzeige von Nachbarn, Konkurrenten, Bürgerinitiativen, vermeintlich Geschädigten oder einem im Unfrieden ausgeschiedenen Mitarbeiter reicht bereits aus, um die Staatsanwaltschaft in Aktion treten zu lassen.
Prof. Dr. Edgar Weiler trägt dafür Sorge, dass Ihnen in allen Phasen des Strafverfahrens keine Rechte, die Ihnen das Gesetz als Betroffenem eines Strafverfahrens zugesteht, vorenthalten werden.

Foto: Tino Lex

„Ein Strafverteidiger verteidigt nie das Delikt.

Ein Strafverteidiger nimmt vielmehr seinen Mandanten vor dem Vorwurf einer Deliktsbegehung in Schutz bzw. recherchiert die entlastenden Momente. Dies impliziert selbstverständlich, dass er die in der Norm sanktionierte Rechtsgutverletzung gerade nicht gutheißt.“

Edgar Weiler

Unternehmensverteidigung

Strafverfahren sind ein reales Risiko für jeden am Wirtschaftsleben Beteiligten. Prof. Dr. Edgar Weiler versteht es, Sie bestmöglich je nach Ihrer individuellen Positionierung zu vertreten.

Seit 40 Jahren Jurist am Puls der Zeit

Kompetenzen

  • Vertretung gegenüber Ermittlungsbehörden, sonstigen staatlichen Stellen und den übrigen Verfahrensbeteiligten in jeder Verfahrenslage
  • Begleitung von Durchsuchungs- und sonstigen Zwangsmaßnahmen.
  • Unternehmensinterne Sachverhaltsaufklärung.
  • Entwicklung einer Verteidigungsstrategie.
  • Aufbau und Koordination von Individualverteidigerteams
  • Tätigkeit als Zeugenbeistand für Unternehmensmitarbeiter und Entscheidungsträger
  • Öffentlichkeitsarbeit und Krisenmanagement
  • Verhaltensregeln für Zeugen und Beschuldigte im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren

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RA Edgar Weiler

Partnerbüros und weitere Kooperationspartner

Professor Dr. Edgar Weiler arbeitet mit Partnerbüros im Wege der anwaltlichen Kooperation zusammen; eine Sozietät oder eine Bürogemeinschaft besteht nicht.

Kooperationspartner Deutschland

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RA DR. ANDREAS GEIPEL

Steinstraße 56
D-81667 München

www.luege-vor-gericht.de

RA Dr. Andreas Geipel

ESSEN / DÜSSELDORF

RAin Katja Wörmer

RAin Katja Wörmer

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MARBURG

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Zu den Sandbeeten 13
35043 Marburg

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Dr. Joachim Koch
Steuerberater, Dipl.-Kaufm.

International – verbundene Auslandsbüros

Belarus

Minsk
Rechtsanwalt Alexander A. Liessem


LITAUEN

Vilnius
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Vilys & Partner
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Rechtsanwältin Beata Viliene

DOMINIKANISCHE REPUBLIK

Santo Domingo
Lic Alejandro Nanita – Español


UKRAINE

Odessa
ANK Anwaltskanzlei
Rechtsanwalt Dr. Oleksandr Kyfak

Honorarkonsul der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland, Kiew, für die Regionen Odessa und Mykolajew