„Ein Strafverteidiger verteidigt nie das Delikt. Ein Strafverteidiger nimmt vielmehr seinen Mandanten vor dem Vorwurf einer Deliktsbegehung in Schutz bzw. recherchiert die entlastenden Momente. Dies impliziert selbstverständlich, dass er die in der Norm abstrakt sanktionierte Rechtsgutverletzung gerade nicht gutheißt.
Im Übrigen gilt bis zur rechtskräftigen Erledigung des Verfahrens eines Beschuldigten die Unschuldsvermutung (Artikel 11 Abs. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, Artikel 14 Abs. 2 des Internationalen Paktes über Bürgerliche und Politische Rechte der Vereinten Nationen, Artikel 6 Abs. 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention, Artikel 48 Abs. 1 der Europäischen Grundrechtecharta und Artikel 20 Abs. 3 des Grundgesetzes).“
Edgar Weiler
Interessens- und Tätigkeitsschwerpunkte
- Arbeitsrecht mit Handelsvertreterrecht
- Bußgeldverfahren
- Erbrecht und Erbschaftssteuerrecht – dazu bitte anklicken: „Erben und Verkaufen“
- Finanzdienstleistungsrecht
- Patientenrecht im Krankenhaus (Arzthaftungsrecht)
- Steuerstrafrecht
- Strafrecht mit Unternehmensverteidigung – dazu bitte anklicken: Bürger und Unternehmen im Fadenkreuz der Behörden
- Unternehmensübertragung und Unternehmensnachfolge
- Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht
- Vorsorgerecht
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Grundrechte und Meinungsfreiheit
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Quelle: Artikel 5 Abs. 1 GG
Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben. Dieser Artikel hindert die Staaten nicht, für Hörfunk-, Fernseh- oder Kinounternehmen eine Genehmigung vorzuschreiben.
Quelle: Artikel 10 Abs. 1 Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRG)
nachzulesen beispielsweise hier: https://dejure.org/gesetze/MRK/10.html
Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.
Quelle: Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung Menschenrechte der Vereinten Nationen
Strafverteidiger
Straf- und Wirtschaftsrecht
Niemand kann ausschließen, unversehens in ein Strafverfahren zu geraten. Eine Anzeige von Nachbarn, Konkurrenten, Bürgerinitiativen, vermeintlich Geschädigten oder einem im Unfrieden ausgeschiedenen Mitarbeiter reicht bereits aus, um die Staatsanwaltschaft in Aktion treten zu lassen.
Prof. Dr. Edgar Weiler trägt dafür Sorge, dass Ihnen in allen Phasen des Strafverfahrens keine Rechte, die Ihnen das Gesetz als Betroffenem eines Strafverfahrens zugesteht, vorenthalten werden.
„Ein Strafverteidiger verteidigt nie das Delikt.
Ein Strafverteidiger nimmt vielmehr seinen Mandanten vor dem Vorwurf einer Deliktsbegehung in Schutz bzw. recherchiert die entlastenden Momente. Dies impliziert selbstverständlich, dass er die in der Norm sanktionierte Rechtsgutverletzung gerade nicht gutheißt.“
Edgar Weiler
Unternehmensverteidigung
Strafverfahren sind ein reales Risiko für jeden am Wirtschaftsleben Beteiligten. Prof. Dr. Edgar Weiler versteht es, Sie bestmöglich je nach Ihrer individuellen Positionierung zu vertreten.
Kompetenzen
- Vertretung gegenüber Ermittlungsbehörden, sonstigen staatlichen Stellen und den übrigen Verfahrensbeteiligten in jeder Verfahrenslage
- Begleitung von Durchsuchungs- und sonstigen Zwangsmaßnahmen.
- Unternehmensinterne Sachverhaltsaufklärung.
- Entwicklung einer Verteidigungsstrategie.
- Aufbau und Koordination von Individualverteidigerteams
- Tätigkeit als Zeugenbeistand für Unternehmensmitarbeiter und Entscheidungsträger
- Öffentlichkeitsarbeit und Krisenmanagement
- Verhaltensregeln für Zeugen und Beschuldigte im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren
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